Konsortium
Ein Konsortium (v. lat.: consors, -rtis = Schicksalsgenossen) ist eine befristete Vereinigung von Banken, Unternehmen oder Kaufleuten zur Führung eines gemeinsamen Geschäftes. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Die Teilnehmer werden Konsorten genannt.
Im übertragenen Wortsinn hat der Begriff Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung, etwa die von unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden, wird statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt.
Siehe auch: Konsortium (Seefahrt), Konsortialbank, Joint-Venture
