Überweisung
Eine Überweisung ordnet eine Übertragung von Dingen oder Rechten an.
Allen Arten von Überweisungen ist gemein, dass ein Berechtigter den Ausführenden die Anordnung erteilt, eine bestimmte Sache an einen Dritten, den Empfänger, zu übertragen. Die Art und Weise der Anordnung regeln Gesetze und Verordnungen.
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Bedeutung im Zivilrecht
Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht erfolgt die Pfändung eines Anspruchs und die Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs Statt zum Nennwert durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§ 835 ZPO).
Arztwechsel
Im Gesundheitswesen ordnet ein Arzt die Weiterbehandlung bei einem Facharzt an. Oder der Facharzt überweist wieder zurück an den Hausarzt. In diesem Fall ist der Arzt berechtigt den Patienten anzuweisen sich bei einem anderen Arzt weiterbehandeln zu lassen. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Patienten, da der Arzt diesen nicht zwingen kann, sich bei einem anderen Mediziner behandeln zu lassen. Die Bedeutung dieses Vorgangs liegt in der späteren Abrechnung der Kosten für die Behandlung mit der Krankenkasse. Deshalb ist der Vorgang in Verordnungen des Gesundheitsministeriums geregelt.
Geldtransfer
Beim Transfer von Geld im bargeldlosen Zahlungsverkehr kommt der Überweisung eine herausragende Stellung zu, besonders bei Einmalzahlungen. Dabei erteilt der Kontoinhaber seiner Bank einen Zahlungsauftrag, von seinem Konto einen bestimmten Geldbetrag einem begünstigten Konto gutzuschreiben. Gesetzliche Bestimmungen hierzu finden sich in § 675a und in den §§ 676a-g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - Text siehe unter Weblinks -, die durch das Überweisungsgesetz ins BGB eingefügt wurden. Zusätzlich haben die Banken eigene Vorschriften in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr für die Überweisungen der Kunden geregelt.
Preis und Dauer der Überweisung unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.
Ausführungsfristen nach § 676a BGB längstens:
- 5 Bankgeschäftstage bei Auslandszahlungen in der EU (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
- 3 Bankgeschäftstage bei institutsübergreifenden Inlandszahlungen (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
- 2 Bankgeschäftstage innerhalb eines Instituts (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
- 1 Bankgeschäftstag innerhalb der gleichen Haupt- oder Zweigstelle (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
Fristbeginn ist der nächste Bankgeschäftstag nach Auftragserteilung.
Bankgeschäftstage sind hierbei alle Werktage, außer Samstage, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.
Der Vorteil der Überweisung von Geld liegt in der relativ unkomplizierten Handhabung dieser Art der Bezahlung in Bezug auf Ort und Zeit. Wurde früher ein Großteil der Überweisungen mittels Papier (Überweisungsträger) durchgeführt, geht der Trend inzwischen zur Online-Überweisung mittels Online-Banking. Dies vereinfacht für die Banken den Zahlungsverkehr weiter und senkt die Kosten vor allem bei Personalausgaben.
Damit die Banken ihre Marktmacht gegenüber dem Kunden nicht zu sehr ausspielen, hat die Gesetzgebung der EU eine entsprechende EU-Richtlinie erlassen. Gemäß dieser EU-Richtlinie 2560/2001 sollen Überweisungen ab dem 1. Juli 2003 zwischen den Ländern der Europäischen Union nicht mehr kosten als eine entsprechende Zahlung innerhalb des Landes, wo die Zahlung erfolgt. Dies trifft dann zu, wenn die Überweisung auf Euro lautet, der Überweisungsbetrag nicht höher als 12.500 Euro ist, in ein EU Mitgliedsland geht und SWIFT-BIC und IBAN angegeben sind. Für die Durchführung einer Auslandsüberweisung ist in der Regel ein spezielles Formular auszufüllen. An Stelle der Bankleitzahl und Kontonummer des Begünstigten tritt dabei die International Bank Account Number des Empfängers und der SWIFT-BIC der Bank des Begünstigten.
Zahlungsart
Einige wenige Online Shops bieten Ihren Kunden die Möglichkeit an, per Sofort-Überweisung zu bezahlten. Dabei bekommt der Kunde am Ende des Bestellvorgangs eine ausgefülltes Überweisungsformuar angezeigt, welches er an die Bank per PIN/TAN Verfahren übermitteln kann. Der Vorteil für den Händler ist dabei, dass dieser unmittelbar nach der Überweisung darüber benachrichtigt wird und die Ware gleich verschicken kann. Dem Kunden entstehen hierbei keine Kosten.
Eine Zahlungsgarantie ist mit diesem Verfahren jedoch nicht verbunden (eine Kündigung der Überweisung im Innenverhältnis Überweisender <-> Bank ist immer noch möglich). Sofern Überweisungsmasken von fremden Servern eingeblendet werden stellt sich außerdem das Sicherheitsproblem (Phishingriskio), dass der Kunde seine Legitimationsdaten an andere Server als die seiner Bank übermittelt. Nach den Homebanking-Bedingungen ist dies untersagt. Das Lastschriftverfahren ist eine Alternative für den Kunden.
Weblinks
- § 675a BGB (Informationspflichten)
- §§ 676a-c BGB (Überweisungsvertrag)
- §§ 676d-e BGB (Zahlungsvertrag)
- §§ 676f-h BGB (Girovertrag)
- Zahlungsverkehrsfragen
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