Kontraktionszwang

Kontraktionszwang ist ein vor allem im Versicherungsbereich relevanter Fachbegriff. Er bedeutet, dass im Rahmen bestimmter Vorgaben ein Versicherungs- oder Leistungsanbieter niemanden vom Abschluss eines Vertrages ausschließen kann. Beispiele für Kontraktionszwang im bundesdeutschen Versicherungsbereich sind

Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Vorerkrankung ist eine gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet einen Antragsteller gemäß den Rahmenbedingungen aufzunehmen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich jedem Antragsteller nach Kalkulation des Risikos nach objektivierbaren Kriterien wie Autotyp, Wohnort usw. ausgestellt werden.

Der Kontraktionszwang ist aus volkswirtschaftlicher Sicht im Grunde genommen ein Fremdkörper in der Marktwirtschaft, da er das freie Spiel der Kräfte und das sich im Markt selbst herstellende Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt. Kontraktionszwang ist daher eine Ausnahme, die nur in besonderen Fällen an die Stelle der normalerweise herrschenden Vertragsfreiheit tritt. Solche besonderen Fälle betreffen regelmäßig übergeordnete gesellschaftliche oder staatliche Ziele (im Beispiel der Krankenversicherung ist das Ziel eine ausreichende medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen), die den Staat dazu veranlassen, regulierend in die Wirtschaftsordnung einzugreifen.

See also: Kontraktionszwang, Gesetzliche Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Marktwirtschaft, Versicherung, Vertragsfreiheit, Volkswirtschaft, Wirtschaftsordnung