Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe genannt) ist eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine Vertragsobliegenheiten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Eine gesetzliche Regelung enthalten in Deutschland die §§ 339 ff. BGB. Sie ist durch einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen den Vertragspartnern änderbar.
Vereinbarungen zu Vertragsstrafen finden sich oftmals
- im Arbeitsrecht (siehe unten)
- im Werkvertrag, insbesondere im Bauvertrag, oder im Werklieferungsvertrag
- in Verträgen zwischen Kaufleuten
- in strafbewehrten Unterlassungserklärungen (vergleiche Abmahnung)
Arbeitsrecht
Die Vertragsstrafe ist im Arbeitsrecht ein Mittel, um sich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer zu sichern. Denkbar ist eine derartige Maßnahme
- beim Nichtantreten einer Stelle
- beim Verlassen des Betriebes ohne Einhalten der Kündigungsfrist
- beim Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten
Die Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich formuliert und gut lesbar hervorgehoben sein. Die Höhe der Strafe ist vorher festzulegen. Sie sollte normalerweise ein Monatsgehalt nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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