Kopenhagener Kriterien
Als Kopenhagener Kriterien werden diejenigen Kriterien bezeichnet, die potenzielle Beitrittsländer zur Europäischen Union erfüllen müssen.
Sie wurden auf dem Europäischen Rat am 22. Dezember 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Es handelt sich genauer um drei Gruppen von Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen.
Vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen muss ein beitrittswilliges Land bereits die politischen Kriterien erfüllen. Die anderen Kriterien müssen erst bis zum Abschluss der Verhandlungen, also vor dem tatsächlichen Beitritt erfüllt sein.
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Wortlaut
Zitat: "...Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können....“
Politische Kriterien
- Institutionelle Stabilität
- Demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
Wirtschaftliche Kriterien
- Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- Die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Acquis-Kriterium
- Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen zu machen. Dies bedeutet praktisch die Übernahme des "gemeinschaftlichen Besitzstandes" (Acquis communautaire).
Weblinks
- Acquis communautaire, ca. 80.000 Seiten Rechtstexte
Siehe auch
Privilegierte Partnerschaft, EU-Osterweiterung
