Körperschaft
Juristische Definition
Die Rechtsform Körperschaft ist eine juristische Person, deren "Körper" aus einzelnen natürlichen oder juristischen Personen besteht. Ihr Status als juristische Person unterscheidet sie von der Personengesellschaft; ihre Zusammensetzung aus Einzelpersonen von der Stiftung oder Anstalt. Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert, bestehen aber unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder. Es existieren Körperschaften des privaten Rechts wie z. B. die Aktiengesellschaft, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. die Universitäten oder auch die Gemeinden.
Definition nach den Regeln der Katalogisierung
Als Körperschaft gelten in den Regeln für die alphabetische Katalogisierung unabhängig von der juristischen Definition:
- Sämtliche Personenvereinigungen, Organisationen und Institutionen, Unternehmen und Veranstaltungen, die eine durch ihren Namen individuell bestimmbare Einheit bilden, zum Beispiel: Gesellschaften, Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften; Parteien, Genossenschaften, Gewerkschaften; Berufsständische Kammern; Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachschulen, Schulen; Institute, Archive, Bibliotheken, Museen, Theater; Firmen, Betriebe; Banken, Börsen; Kirchen, Orden, Klöster; Kongresse; Messen, Festwochen, Ausstellungen
- die territorialen Einheiten (Gebietskörperschaften), zum Beispiel Staaten, Bundesländer, Bezirke, Landkreise, Gemeinden, und ihre Organe, z. B. Parlamente, Regierungen, Ministerien, sonstige Behörden und Ämter, Gerichte, militärische Einheiten, diplomatische Vertretungen;
- staatliche und nichtstaatliche internationale Organisationen.
Zur Katalogisierung werden die Bezeichnungen von Körperschaften in der Gemeinsamen Körperschaftsdatei gesammelt.
Historische Körperschaft ist unter anderem die Korporation.
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</div> Kategorie:Gesellschaftsrecht
