Körperspende

Unter einer Körperspende versteht man folgendes: Der eigene Leichnam wird einem anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken vermacht.

Die anatomischen Institute brauchen die Leichen für Forschungs- und Ausbildungszwecke. Außerdem ist eine Körperspende eine relativ billige Art der Bestattung und der eigene Leichnam erfüllt noch einen vernünftigen Zweck.

Im Zusammenhang mit der Ausstellung Körperwelten von Gunther von Hagens, bei der plastinierte Körperteilen oder komplette Leichname präsentiert wurden, haben sich zahlreiche Personen für ein Körperspende entschieden und diese ist dadurch auch allgemein bekannt geworden.

Beispiel einer Verfügung zur Körperspende:

Erklärung über die Verwendung meines Körpers nach dem Ableben
Hiermit bestimme ich letztwillig, dass mein Körper nach dem Tod dem Institut für Anatomie für Zwecke der medizinischen Ausbildung und Forschung zur Verfügung stehen soll. Wenn der Leichnam für diese Zwecke nicht zu verwenden ist (z.B. nach Obduktion, polizeilicher Beschlagnahme oder infektiösen Krankheiten) muss das Institut für Anatomie von der Verfügung Abstand nehmen.
Das Institut für Anatomie rechnet die entstandenen Beisetzungskosten nach § 58 des SGB V mit der Krankenkasse ab. Die nicht durch das derzeit gesetzliche Sterbegeld abgedeckten Kosten, zur Zeit 400.- €, werden von mir bzw. meinen Angehörigen übernommen. Bei Wegfall des gesamten gesetzlichen Sterbegeldes erhöht sich der aufzubringende Betrag auf zur Zeit 1000.- €. Die Verfügung tritt nur dann in Kraft, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Meldung des Sterbefalls die Kostenübernahme gewährleistet ist.
Die Nachlaßangelegenheiten im Rahmen der Bestattung sind durch folgende Angehörige zu regeln:
Die letztwillige Bestimmung kann von seiten des Körperspenders zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, von seiten des Instituts für Anatomie aus medizinischen Gründen.

Weblinks

See also: Körperspende, Anatomie, Körperwelten, Plastination