Korporatismus

Korporatismus bezeichnet ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis von Akteuren der Interessenvermittlung (üblicherweise Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) mit dem Staat, das nicht durch Konkurrenz-, sondern durch Aushandlungsmechanismen geprägt ist. Dies setzt voraus, dass die vertretenen Verbände für ihren Bereich über ein Repräsentationsmonopol verfügen und ausgehandelte Ergebnisse gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen können. Im Aushandlungsprozess hat jede Seite ein Veto-Recht.

Vor allem in der BRD verbreitetes Merkmal der politischen Kultur: Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihre Auseinandersetzungen bspw. über unterschiedliche Lohnforderungen nicht durch Streik und andere Mittel des Arbeitskampfes aus, sondern versuchen im Interesse der Nationalökonomie (des "Standorts") möglichst reibungslos zu einer Einigung zu gelangen. Kritiker werfen dabei vor allem den Gewerkschaften vor, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nachdrücklich genug zu vertreten.

Siehe auch: Kapitalismus, Sozialstaat

Literatur

See also: Korporatismus, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitskampf, Gewerkschaften, Kapitalismus, Nationalökonomie, Sozialstaat, Standort, Streik