Korruption

Korruption (lat. corrumpere = verderben, entkräften, entstellen, bestechen) ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind die Straftatbestände geregelt in den §§ 331 ff. StGB wenn so genannte Amtsträger betroffen sind und im geschäftlichen Verkehr in den§§ 299, 300 ff StGB.

Inhaltsverzeichnis

Formen der Korruption

Korruption geschieht

Allerdings fordert der "Vorteilsnehmer" auch oft einen Vorteil ein; wird also von sich aus aktiv. Das kann bis zur Erpressung gehen. Potentielle Auftragnehmer werden vor die Alternative gestellt: Ohne Bakschisch kein Auftrag.

Da die §§ 331 ff. StGB auch Vorteile umfassen, die Dritten gewährt werden, kann auch das Sponsoring oder die Spendengewährung an öffentliche Körperschaften oder Parteien ein Einfallstor für Korruption sein. Sponsoring und Spenden erfüllen grundsätzlich den objektiven Tatbestand der §§ 331 ff. StGB im Sinne einer Vorteilsgewährung. Dritter im Sinne der §§ 331 ff. StGB kann auch die eigene Anstellungskörperschaft des Beamten oder Angestellten sein. Ein strafbarer (subjektiver) Tatbestand ergibt sich dann, wenn Sponsoring und Spenden z.B. mit Auftragserteilungen oder Vertragsabschlüssen usw. der empfangenden Verwaltung gekoppelt (Unrechtsvereinbarung) werden.

Hierher gehören, allerdings nicht in strafrechtlicher Hinsicht, die Stellenbesetzungen in Verwaltungen und Betrieben mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung unter parteipolitischen Gesichtspunkten, Ämterpatronage, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Klientelismus.

Während der Amtsträger im Falle der Vorteilsannahme den Vorteil für eine rechtmäßige Dienstausübung annimmt, tut er dies bei der Bestechlichkeit für eine konkrete, dienstpflichtwidrige Handlung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Diensthandlung. Wer Amtsträger ist, bestimmt sich nach der Regelung des § 11 I Nr. 2 StGB. Amtsträger sind auch die Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften (Stadtrat, Gemeinderat), da sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Auswirkungen von Korruption

Durch die Korruption sind die zu schützenden Grundwerte des Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs gefährdet, weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss.

Nach Angaben der Weltbank müssen alle Menschen rund 7% ihrer Wirtschaftsleistungen für Korruption erarbeiten.

Weltweit hat sich vor allem die NGO Transparency International dem Kampf gegen Korruption verschrieben.

Siehe auch: Amigo-Affäre, Kamarilla, Kölner Klüngel, Geschmäckle, Transparency International, Finanzskandal, Verwaltungsethik, Elf Aquitaine

Zitat

20px Wikiquote: Zitate zu Korruption

Weblinks

See also: Korruption, Amigo-Affäre, Bestechlichkeit, Bestechung, Elf Aquitaine, Finanzskandal, Geschmäckle, José Ortega y Gasset, Kamarilla