Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist ein Begriff aus dem betrieblichen Rechnungswesen und stellt eine besondere Art der Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Die Kostenträgerrechnung steht am Ende der Kostenrechnung und soll die Frage "Wofür sind die Kosten angefallen?" klären. Die zentrale Aufgabe besteht in der Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten (z.B. für Bestandsbewertung, Verrechnungspreise oder Planungsaufgaben).

Inhaltsverzeichnis

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung erfolgt als

Verfahren der Kostenträgerrechnung

Divisionskalkulation

Stückkosten = Gesamtkosten / Produktionsmenge bzw. Absatzmenge

Zuschlagskalkulation

Summarische (einstufige) Zuschlagskalkulation

Die gesamten Gemeinkosten werden als ein Zuschlag verrechnet.

Zuschlagsgrundlage (Bezugsgröße)

Zuschlagssatz = \frac{Gemeinkosten*100}{Einzelkosten}
Stückkosten = Einzelkosten*(1+Zuschlagssatz)

Erweiterte (mehrstufige) Zuschlagskalkulation

Die gesamten Gemeinkosten werden nach Kostenstellen differenziert als Zuschlag auf unterschiedliche Bezugsgrößen verrechnet.

Kuppelkalkulation

Die Kuppelkalkulation wird für Güter angewandt, welche in Kuppelproduktion hergestellt werden. Für die Berechnung gibt es zwei Verfahren

Siehe auch

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung

Literatur

See also: Kostenträgerrechnung, Einzelkosten, Gemeinkosten, Kalkulation, Kosten, Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträger, Kuppelproduktion