Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist ein Begriff aus dem betrieblichen Rechnungswesen und stellt eine besondere Art der Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Die Kostenträgerrechnung steht am Ende der Kostenrechnung und soll die Frage "Wofür sind die Kosten angefallen?" klären. Die zentrale Aufgabe besteht in der Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten (z.B. für Bestandsbewertung, Verrechnungspreise oder Planungsaufgaben).
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Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung erfolgt als
- Kostenträgerzeitrechnung: Sie ermittelt die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten. Zusammen mit der Erlösträgerzeitrechnung bildet sie die kurzfristige Erfolgsrechnung.
- Kostenträgerstückrechnung: Hier erfolgt eine Erfassung der anfallenden Kosten pro Kostenträger.
Verfahren der Kostenträgerrechnung
Divisionskalkulation
- Sie findet bei ein- und mehrstufiger Massenfertigung, sowie bei Sortenfertigung Anwendung, und sie ist nur für Einproduktunternehmen von Nutzen.
- Es gibt unterschiedliche Varianten, die sich aber nur in der Beachtung von Lagerbeständen unterscheiden
- In der einstufigen Divisionskalkulation werden die gesamten Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) nach dem Durchschnittsprinzip auf den Kostenträger umgelegt.
- in der zweistufigen Kalkulation werden die Herstellkosten auf die Anzahl der produzierten Güter umgelegt, die Vertriebskosten aber nur auf die verkauften Produkte.
- in der mehrstufigen Kalkulation werden weiterhin die Vorprodukte beachtet und die Kosten hier auf die Erzeugnisse der jeweiligen Produktionsstufe umgelegt
- die Äquivalenzziffernmethode ist eine weitere Sonderform der Divisionskalkulation. Es kann bei Gütern angewandt werden, welche sich stark ähneln eine konstantes Kostenverhältnis zueinander haben (z.B. Bier in 0,5l und 0,33l Flaschen). Dabei wird ein Referenzprodukt ausgewählt welche die Äquivalenzziffer 1 erhält. Die anderen Produkte erhalten entsprechend ihres Kostenverhältnisses geeignete Äquivalenzziffern (z.B. 0,5l = 1; und 0,33l = ,075)
- Stückkosten = Gesamtkosten / Produktionsmenge bzw. Absatzmenge
Zuschlagskalkulation
- Wenn die 3 Voraussetzungen für die Divisionskalkulation nicht gegeben sind, wendet man die Zuschlagskalkulation an.
- Dabei geht man von der Serie, dem Auftrag oder dem einzelnen Stück aus.
- Setzt die Trennung in Einzel- und Gemeinkosten voraus.
- Einzelkosten werden den Kostenträgern direkt berechnet, und die Gemeinkosten werden mittels Kalkulationssätzen "zugeschlagen" bzw. verrechnet.
Summarische (einstufige) Zuschlagskalkulation
Die gesamten Gemeinkosten werden als ein Zuschlag verrechnet.
Zuschlagsgrundlage (Bezugsgröße)
- Einzelmaterialkosten
- Einzellohnkosten (Fertigungseinzelkosten)
- Gesamte Einzelkosten
- Stückkosten = Einzelkosten*(1+Zuschlagssatz)
Erweiterte (mehrstufige) Zuschlagskalkulation
Die gesamten Gemeinkosten werden nach Kostenstellen differenziert als Zuschlag auf unterschiedliche Bezugsgrößen verrechnet.
Kuppelkalkulation
Die Kuppelkalkulation wird für Güter angewandt, welche in Kuppelproduktion hergestellt werden. Für die Berechnung gibt es zwei Verfahren
- Die Marktwertmethode unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenprodukten. Notwendig ist, dass die Marktpreise aller Produkte bekannt sind. Die Marktpreise werden dann zueinander ins Verhältnis gesetzt und es werden analog zur Äquivalenziffernkalkulation Bewertungen vorgenommen. Die Herstellkosten werden dann anhand dieser Ziffern verteilt.
- Die Restwertmethide unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenprodukten. Bedingung hierbei ist, dass die Marktpreise für die Nebenprodukte bekannt sind. Es werden die Gesamtkosten ermittelt und die Erlöse aus den Nebenprodukten gleich deren Kosten gesetzt. Die verbleibenden Kosten werden dann als Kosten des Hauptproduktes interpretiert.
Siehe auch
Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung
Literatur
- Harald Hungenberg und Lutz Kaufmann, 2001, „Kostenmanagement“, Oldenburg, München, ISBN 3-486-25574-6
