Kraftfahrt-Bundesamt
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig. Der Hauptsitz der Behörde wurde mit dem sog. KBA-Gesetz von Bielefeld nach Flensburg verlegt. Eine Außenstelle des KBA befindet sich in Dresden . Das Kraftfahrt-Bundesamt ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) unterstellt.
Geschichte
Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.
Mit der Eingliederung der damals neuen Bundesländer erhielt das KBA durch das Kraftfahrttechnische Amt (KTA) der DDR Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z. B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte Mofas/Mokicks z. B. erhält man sehr schnell.
Aufgaben
Das KBA genehmigt unter anderem neue Fahrzeugtypen und führt das Verkehrszentralregister (VZR) (Verkehrssünderdatei), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und stellt das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) bereit.
Weblinks
- http://www.kba.de Website des Kraftfahrt-Bundesamts
