Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland)

Die Kfz-Steuer muss ein Fahrzeughalter für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug bezahlen. Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und fließt den Landeshaushalten zu.

Wie hoch diese Steuer ausfällt, wird derzeit (Stand 2003) je nach Fahrzeugart - PKW und Motorrad oder LKW - unterschiedlich festgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Pkw und Motorräder

Bei Pkw und Motorrädern ist die Kfz-Steuer zunächst abhängig vom Hubraum des Motors. Danach wird noch unterschieden zwischen der Art des Motors (Diesel- oder Ottomotor) und der Schadstoffklasse. Es wird das Ziel verfolgt, höheren Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer zu belegen bzw. schadstoffarme Fahrzeuge zu belohnen.

Dazu wurden die folgenden Schadstoffklassen nach den Kriterien "Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß" festgelegt:

Es gelten folgende Steuersätze für je 100 cm³ Hubraum:

Schadstoffklasse Motor Steuersatz Bemerkungen
Euro 4 Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
Euro 3 Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
3-Liter-Auto Otto-Motor 6,75 € 
Diesel-Motor 15,44 € 
Euro 2 Otto-Motor 7,36 € 
Diesel-Motor 16,05 € 
Euro 1 Otto-Motor 10,84 € bis 31. Dezember 2004
15,13 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 23,06 € bis 31. Dezember 2004
27,35 € ab 1. Januar 2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
Otto-Motor 15,13 € bis 31. Dezember 2004
21,07 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 27,35 € bis 31. Dezember 2004
33,29 € ab 1. Januar 2005
nicht schadstoffarm
(Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
Otto-Motor 21,07 € bis 31. Dezember 2004
25,36 € ab 1. Januar 2005
Diesel-Motor 33,29 € bis 31. Dezember 2004
37,58 € ab 1. Januar 2005
übrige Otto-Motor 25,36 € 
Diesel-Motor 37,58 € 

Besonders schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter-Auto sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2005 .

Schlüsselnummer

Welcher Steuerklasse ein PKW angehört, lässt sich aus den letzten beiden Ziffern des 6-stelligen Eintrags "zu 1" im KFZ-Schein ablesen. Eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Steuerklassen findet sich hier: http://www.thueringen.de/de/ofd/steuern/kraftfahrzeugsteuer/content.html

LKW

Bei LKW ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht:

Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht

Bei LKW über 3500 kg fließen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Sonderfahrzeuge

Anhänger und Elektro-Autos werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Für Oldtimer gilt ein pauschaler Steuersatz. Keine Kfz-Steuer zahlen Fahrzeuge, die im öffentlichen Dienst für den Straßenunterhaltungsdienst eingesetzt werden (aber: staatliche Fahrzeuge für Vermessungsaufgaben und staatliche Dienstfahrzeuge im Personenreiseverkehr zahlen Kfz-Steuer), Busse, Zugmaschinen sowie Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.

Ausnahmen

Schwerbehinderte können je nach Behinderungsgrad eine Steuerermäßigung oder sogar eine Steuerbefreiung beantragen.

Politik

Es wird immer wieder darüber diskutiert, die Kfz-Steuer abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer zu erhöhen.

PRO Abschaffung der Kfz-Steuer
Kontra Abschaffung der Kfz-Steuer

Historie

Als Vorläufer der Kfz-Steuer kann man die Wege- und Brückenzölle des Mittelalters ansehen. Erstmals eine Steuer auf Motor-Fahrzeuge wurde 1899 in Darmstadt erhoben. Diese galt damals als Luxussteuer.
Die Einteilung in 3 Schadstoffklassen wurde 1985 vorgenommen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern. 1997 führte man 6 Schadstoffklassen ein.

Weblinks


Kategorie:Steuerrecht

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See also: Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland), 1899, 1985, 1997, Bundesland (Deutschland), Dieselmotor, Fahrzeugschein, Hubraum, Mineralölsteuer