Kreisgericht

Kreisgerichte der DDR entsprachen den Amtsgerichten der BRD. Die DDR-Gerichtsbarkeit war, wie folgt aufgebaut:

In Militärstrafsachen übten das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und die Militärgerichte die Rechtssprechung aus.

Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung. Eine Begründung befindet sich in der Regel auf der Diskussionsseite. Wenn du Lust hast, verbessere den Artikel und entferne anschließend diesen Baustein.

See also: Kreisgericht, BRD, Bezirksgericht, DDR, Militärgericht