Kreisgericht
Kreisgerichte der DDR entsprachen den Amtsgerichten der BRD. Die DDR-Gerichtsbarkeit war, wie folgt aufgebaut:
- gesellschaftliche Gerichte
- Kreisgerichte
- Bezirksgerichte
- Oberstes Gericht.
In Militärstrafsachen übten das Oberste Gericht, die Militärobergerichte und die Militärgerichte die Rechtssprechung aus.
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