Kriegsgefangener
thumb|Zug deutscher Kriegsgefangener durch die Ruinen der Stadt Aachen - Oktober 1944
Ein Kriegsgefangener ist ein Soldat oder Kombattant, der von einer gegnerischen Streitmacht während eines bewaffneten Konfliktes gefangen genommen wird. Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 Artikel (4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen (ein Teil der Genfer Konvention) von 1949. Kriegsgefangene werden z.B. mit dem Signet POW für "Prisoner of war" auf der Bekleidung gekennzeichnet.
Die vier Genfer Abkommen haben den Kreis der regulären Kämpfenden erweitert und tendenziell zu einer Unsicherheit geführt, welche Personen genau dazu gehören und welche nicht.
Als Kriegsgefangene gelten die vom Gegner gefangen genommenen Personen folgender Kategorien:
- Mitglieder der regulären Streitkräfte einschließlich der eingegliederten Milizen sowie der organisierten Widerstandbewegung.
- Personen, die keine Militärpersonen sind, aber für die Streitkräfte tätig sind und einen entsprechenden Ausweis besitzen.
- Die Bevölkerung eines besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes zu den Waffen gegriffen hat.
Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen begangen haben, sind so lange als Kriegsgefangene zu behandeln, bis durch zuständige Gerichte über ihren Status entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamsstaates, nicht den Personen und Truppenteilen, die sie gefangen genommen haben.
Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben. Kriegsgefangene sind Sicherheitsgefangene und keine Strafgefangenen.
Sanitätspersonal, auch wenn zur Selbstverteidigung eine Handfeuerwaffe führend, sowie religiöses Personal zählt nicht zu den Kriegsgefangenen. Verwundete erlangen bei ihrer Auffindung den Status der Kriegsgefangenen. Söldner, die speziell für den bewaffneten Konflikt angeworben wurden, haben kein Recht auf den Kriegsgefangenenstatus.
Rechtmäßigkeit
In der Neuzeit kam es durch die Festnahme der Taliban durch die USA und deren Deportation und Inhaftierung auf Guantanamo zur öffentlichen Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Amnesty International und andere unabhängige Beobachter werfen den USA vor, dass sie gegen geltendes Völkerrecht verstoßen, da fortdauernd die im Völkerrecht verankerten Rechte der Gefangenen missachtet werden. Des weiteren steht zur Diskussion, ob die Taliban-Kämpfer vor dem Gesetz rechtmäßig als Kriegsgefangene eingestuft werden können. Die USA vertreten die Meinung, dass es sich bei den Taliban- und Al-Kaida-Kämpfern um illegale Kombattanten (ein von den USA neu eingeführter Begriff) handelt, da sie keiner regulären Armee angehören, sondern Mitglieder einer terroristischen Vereinigung seien. Berichte verschiedener Guantanamo-Gefangener über durchgeführte schwere Folterungen durch die USA in ihrem exterritorialen Stützpunkt auf Kuba deuten auf entweder befohlene oder zugelassene, strikt verbotene, Misshandlungen.
Die gleiche Problematik zeigt sich im durch die USA und die "Koalition der Willigen" durchgeführten, von der UN nicht legitimierten, Angriffskrieg gegen den Irak und der Festnahme des Ex-Diktators Saddam Hussein.
Literatur
- Rüdiger Overmans (Hg.): In der Hand des Feindes: Kriegsgefangenschaft von der Antike bis zum Zweiten Weltkrieg, Böhlau, Köln, 1999, ISBN 3-412-14998-5
- James Bacque: Der geplante Tod, Ullstein, 382 S., 2002, ISBN 3-548-33163-7, (Dt. Kriegsgefangene in amerikanischen und französischen Lagern 45 - 46)
Weblinks
- Die deutschen Kriegsgefangenen des 2. Weltkrieges
- Sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Schleswig-Holstein (KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen: Siehe "Archivtexte / Geschichtliches / Im Schatten des Vernichtungskrieges")
- Als Bauarbeiter in der Sowjetunion - Bericht aus vier Jahren Kriegsgefangenschaft
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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