Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die bei der Führung eines Kriegs von den kriegführenden Parteien begangen werden oder in engem Zusammenhang mit der Kriegsführung stehen. Verbrechen, die lediglich in zeitlichem oder örtlichen Zusammenhang mit Kampfhandlungen stehen, aber keine oder nur eine schwache ursächliche Verbindung damit haben, werden nicht als Kriegsverbrechen bezeichnet.

Heute versteht man unter Kriegsverbrechen im Allgemeinen Verstöße gegen die Genfer Konvention oder die Haager Landkriegsordnung. Solche Verstöße sind zum Beispiel die gezielte Tötung von Zivilisten, Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken, Aushungern der Zivilbevölkerung, Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte, Wohnungen oder Gebäude, Einsatz biologischer oder chemischer Waffen, Verwendung von Antipersonenminen und unterschiedslosen Waffen (z.B. Streubomben), die Tötung von Gefangenen, Geiselerschießungen, die Ausplünderung besetzter Gebiete oder der systematische Raub von Kulturgütern sowie Völkermord oder andere Massentötungen (Demozide).

Die völkerrechtliche Definition und Bewertung von Kriegsverbrechen änderte sich im Laufe der Zeit. Insbesondere als Reaktion auf Handlungen im Zweiten Weltkrieg – vor allem auf die deutschen Gräueltaten – wurden internationale Abkommen revidiert und an die neuen Gegebenheiten und Vorstellungen angepasst. Unter anderem wurde der Begriff des Völkermords als Reaktion auf die Verbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich entwickelt.

Als Ergebnis dieser Weiterentwicklung unterscheidet sich das Kriegsvölkerrecht und damit der Begriff des Kriegsverbrechens für verschiedene Zeiten.

In Deutschland sind Kriegsverbrechen in §§ 8–12 des Völkerstrafgesetzbuches geregelt.

Literatur

Gutmann, Roy & Rieff, David "Kriegsverbrechen. Was jeder wissen sollte." Stuttgart 1999, ISBN 342105343X

Weblinks


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