Kruzifix-Beschluss

Kruzifix-Beschluss (umgangssprachlich auch Kruzifix-Urteil) wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 genannt, mit der Teile der Bayerischen Volksschulordnung für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurden, wonach in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war (BVerfGE 93, 1). Der Kruzifix-Beschluss ist eine bedeutsame Entscheidung zum Verhältnis von Religion und Staat in Deutschland.

Beschwerdeführend waren drei Schüler sowie deren Eltern, die Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung und gegen eine christliche Einwirkung auf ihre Kinder durch die Kruzifixe waren.

Das Gericht sah die durch das Grundgesetz uneingeschränkt gewährte Religions- und Glaubensfreiheit der Schüler aus Art. 4 GG verletzt, hier die sog. negative Glaubensfreiheit. In diese dürfe der einfache (Landes-)Gesetzgeber nicht im Rahmen sonst oft vorhandener Grundrechtsschranken eingreifen. Darüber hinaus hob das Gericht hervor, dass der Staat nicht nur eine religiöse Neutralitätspflicht aus der Verfassung habe (Art. 4 GG und Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung). Er könne sich vielmehr nicht selbst auf Religionsfreiheit oder eine bestimmte Weltanschauung berufen (hier also die christliche), da jedenfalls der Staat keine Religion hat und keine Grundrechte haben kann.

Kernaussagen

Für die Rechtsentwicklung in Deutschland ist die Kruzifix-Entscheidung v.a. deshalb bedeutsam, weil das Verfassungsgericht konkretisierende Prinzipien für die Neutralitätspraxis in der Schule formulierte:

Detailaussagen

Siehe auch

See also: Kruzifix-Beschluss, 16. Mai, 1995, Anthroposophie, BVerfGE, Barmherzigkeit, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, Grundgesetz, Humanität