Kuckuck (Recht)

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Siegel des Amtsgerichts von Preußen

Der Kuckuck ist eine umgangssprachliche und despektierliche Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel des Gerichtsvollziehers, das bei einer Zwangsvollstreckung auf gepfändeten Gegenständen angebracht wird. In Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl in der Gegenwart kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung "Kuckuck" erhalten.

Siehe auch: Pleitegeier

See also: Kuckuck (Recht), Gerichtsvollzieher, Pleitegeier, Umgangssprache, Zwangsvollstreckung, Pfandsiegel