Kuckuckskind

Als Kuckuckskind bezeichnet man in geringschätziger Weise Kinder, bei den eine Personenstandsfälschung im Sinne von §169 StGB vorliegt.

Der Ausdruck wurde angelehnt an den Vogel Kuckuck, der der bekannteste Brutschmarotzer im Tierreich ist und seine Eier in fremde Nester legt.

See also: Kuckuckskind, Brutschmarotzer, Kuckuck (Art), Personenstandsfälschung