Kühlkette
Im Lebensmittelbereich ist es unerlässlich, dass schnell verderbliche Lebensmittel, deren Haltbarkeit von der dauernden Kühlung abhängig ist, durchgängig einer entsprechenden Kühlung unterworfen ist. Diese Durchgängigkeit der Kühlung bei Lagerung, Transport und Verladung bezeichnet man als sog. Kühlkette.
Beim Transport und bei der Lagerung dieser Lebensmittel darf zu keinem Zeitpunkt eine bestimmte Kühltemperatur überschritten werden, da ansonsten das Nahrungsmittel verderben kann und auch durch anschließende weitere Kühlung nicht mehr für den Verzehr geeignet ist.
Kommt es zu einer Unterbrechung dieser Kühlkette, so sind die davon betroffenen Lebensmittel zu vernichten. Dies kommt häufiger in besonders warmen Sommern vor, da z. B. der Ausfall einer Kühlanlage oder die, wenn auch kurze, ungekühlte Lagerung beim Transport oder der Verladung zum "Auftauen" oder zur Unterbrechung der andauernden Kühlung führen kann.
Gerät dennoch (aus Unachtsamkeit oder weil die Vernichtung der aufgetauten Ware zu teuer erscheint) ein Lebensmittel, bei welchem die erforderliche Kühlkette unterbrochen worden war in den Verkehr, so kann dies beim Verzehr ggf. zu Übelkeit bis hin zur Lebensmittelvergiftung führen.
Die Einhaltung dieses Kühlablaufs der Kühlkette ist m.E. auch durch eine gesetzliche Regelung im Lebensmittelrecht normiert.
