KULTUR 2000
Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht besitzt die Europäische Union auch eine Kompetenz auf dem Gebiet der Kultur (zunächst Artikel 128 EG-Vertrag, heute Art. 151), die sie durch spezielle Aktionen (Kulturhauptstadt Europas) und Förderprogramme ausübt.
Die ersten Kulturförderprogramme der EU waren die Programe RAPHAEL, KALEIDOSKOP und ARIANE. Seit dem 1. Januar 2000 erfolgt die EU-Kulturförderung hauptsächlich über das sogenannte Rahmenprogramm Kultur 2000. Rechtsgrundlage des Programms ist der Beschluss Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 (EG-Amtsblatt L 61, S. 1). Die Förderung wird jährlich über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (sogenannte "Calls") vergeben. Der letzte datiert vom Juli 2004 (EG-Amtsblatt C 174, S. 21). Zum Jahresende 2004 wurden allgemein die Gewinner des Calls aus dem Jahre 2003 bekannt gegeben. Informationen über das Programm, die Antragstellung und weitere für die Kultur interessante Ausschreibungen und Aufrufe vermittelt in Deutschland der Kultur-Kontaktpunkt (Cultural Contact Point) in Bonn. Das urspründlich bis zum 31.12.2004 befristete Programm wurde durch den Beschluss Nr. 626/2004/EG des Rates und des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 (EG-Amtsblatt L 99, S. 3) um zwei Jahre bis zum 31.12.2006 verlängert. Derzeit läuft die Diskussion über die Gestaltung des Anschlußprogramms ab 2007.
Inhaltlich erfolgt die Förderung über drei "Aktionen". Aktion 1 betrifft spezielle innovative und/oder experimentelle Kulturprojekte, die in der Regel ein Jahr dauern und mindestens Partner aus drei Mitgliedstaaten fassen. Die Förderung beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten, mindestens aber 50.000 Euro und höchstens 150.000 Euro. Aktion 2 betrifft mehrjährige kulturelle Kooperationsvorhaben zwischen mindestens fünf Partnern aus verschedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Förderung beträgt hier maximal 60% der förderfähigen Kosten bzw. höchstens 300.000 Euro. Die Aktion 3 umfasst besondere kulturelle Veranstaltungen mit europäischer oder internationaler Ausstrahlung (etwa (Kulturhauptstadt Europas).
Andere Kulturfördermaßnahmen erfolgen insbesondere über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Beschluss Nr. 792/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004; EG-Amtsblatt L 138, S. 40).
Weblinks
- Webpräsenz des Cultural Contact Point Germany
- Webpräsenz für Kultur der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission
- Geförderte Projekte der Aktion 1
- /Amtsblatt der Europäischen Union in deutscher Sprache
