Kulturelle Rezeption
Die kulturelle Rezeption bezeichnet die Aufnahme, Übernahme kultureller Werte und Vorstellungen beziehungsweise fremden Gedanken- und Kulturgutes.
Zum Beispiel die Übernahme des Römischen Privatrechts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen. Die Wirkung des Römischen Privatrechts findet man bis heute im BGB wieder, besonders im Schuld- und Erbrecht.
