Kulturpolitik
Kulturpolitik bezeichnet in einem engeren Verständnis alles Handeln eines Staates im Bereich der Kunst (bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur). In einem weiteren Verständnis umfasst Kulturpolitik jegliche Form gesellschaftlicher Beziehungen.
Eine exakte Definition der Kulturpolitik hängt vom jeweils zugrundliegenden theoretischen Konzept von Kultur und Politik ab.
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Bereiche der Kulturpolitik
Kulturpolitik lässt sich in fünf Hauptbereiche gliedern, die teilweise selbst wieder als eigenständige Politikfelder definiert werden:
- Bildung einschließlich der Schulen und der Erwachsenenbildung.
- Wissenschaft einschließlich des Hochschulwesens und der Forschung.
- Kunst einschießlich des Schutzes und der Pflege von Kulturgütern.
- Religionspolitik einschließlich des Verhältnisses von Staat und Kirche.
- Medienpolitik einschließlich der Regelung von Presse und Rundfunk.
Kulturförderung
Eine Hauptaufgabe der Kulturpolitik ist die Kulturförderung. Im traditionellen Verständnis der Kulturpolitik gehört hierzu die direkte Finanzierung öffentlicher Institutionen (z.B. Theater, Museen, Bibliotheken) und privater Kulturschaffender (z.B. Filmförderung, Kunstvereine). Die finanzielle Variante der Kulturförderung umfasst zudem die Vergabe von Preisen und Stipendien. Eine Förderung der Kultur findet weiters durch die Schaffung rechtlicher und sozialer Rahmenbedingungen (z.B. Steuerrecht, Medienrecht, Sozialpolitik) statt. Dadurch wird auch eine private Kulturförderung ermöglicht.
Träger der Kulturpolitik
Träger der Kulturpolitik sind nicht ausschließlich staatliche Institutionen, sondern auch private Institutionen wie Stiftungen, Vereine und Sponsoren. In Deutschland ist die Kulturpolitik in erster Linie Aufgabe der Bundesländer, die ihre Kulturpolitik in der Kultusministerkonferenz koordinieren.
Auswärtige Kulturpolitik
Eine besondere Variante ist die Auswärtige Kulturpolitik. Diese bezeichnet die aktive Verbreitung der jeweiligen Kultur eines Staates in der Welt. Betrieben wird diese vor allem durch die Einrichtung von Kulturinstituten (z.B. Goethe-Institut, in denen die Angehörigen eines Landes die Kultur des Trägerlandes vor allem durch Sprachkurse und die Nutzung umfassender Bibliotheken nutzen können. Eine weitere Variante ist die Einrichtung weltweit empfangbarer Fernseh- und Radiosender, die sich in ihrer Programmgestaltung bewusst nicht an Inländer richten. Im Zeitalter der Globalisierung dient die Auswärtige Kulturpolitik, die in erster Linie von Industriestaaten betrieben wird, dem Wettbewerb um hoch qualifizierte Arbeitskräfte.
Kritik an der bundesdeutschen Kulturpolitik
Die staatliche Kulturpolitik, wie sie der Bund, aber vor allem auch Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland betreiben, steht in verschiedener Hinsicht in Kritik. Bemängelt wird unter anderem die Prioritätensetzung bei der Auswahl der "Förderwürdigkeit". Des weiteren wird von Betroffenen die Nichtberücksichtigung kultureller Minderheiten (Subkultur) bei der Stadtentwicklung und in den Öffentlich-rechtlichen Medien (Kulturauftrag) bemängelt. Dies drückt sich auch in Demonstrationen wie der Fuckparade, der Frankfurter Nachttanzdemo und Bündnissen wie der Berliner Radiokampangne aus.
Weblinks
Literatur
- Ralf Rytlewski (1994): Kulturpolitik, in: Everhard Holtmann (Hrsg.): Politik-Lexikon, 2. Auflage, München, Wien: R. Oldenbourg. ISBN 3-486-22566-9
- Friedrich G. Schwegmann (2001): Kulturstaat/Kulturpolitik, in: Dieter Nohlen (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, München: C.H.Beck. ISBN 3-89331-419-9
- Andreas Joh. Wiesand (2000), Kulturpolitik, in: Andersen, Uwe/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2003. ISBN 3-89331-389-3 (Online: [1])
