Kurator
Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort "curator" (Pfleger, Vertreter oder Vormund), sowie von "curare" (Sorge tragen, sorgen um...)
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator ein Vormund oder Pfleger
- Nach dem Verwaltungsrecht ist es ein Aufsichtsbeamter im Bildungswesen (vor allem an Universitäten) oder der Verwalter einer Stiftung.
- In Naturhistorischen Museen sind Kuratoren für die Pflege und Erweiterung der Wissenschaftlichen Sammlungen und für die Durchführung des Wissenschaftlichen Leihverkehrs zuständig. Seltener sind Sie auch für die Ausgestaltung der Schausammlung zuständig. Diese Aufgabe fällt heute meist Museumspädagogen zu.
- Im Kunstbetrieb ist der Kurator (oder die Kuratorin) derjenige, der die Verantwortung über eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt hat. Seine Aufgabe ist es Sammlungen in Museen zu erhalten, bei Bedarf und Notwendigkeit zu ergänzen und sie in unterschiedlichen Zusammenhängen so zu präsentieren, dass ihre besonderen Aspekte dem Publikum deutlich werden. In Ausstellungenzeitgenössischer Kunst trifft er die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler zum jeweiligen Thema passend und ist verantwortlich für das Gesamtkonzept der Präsentation. Viele Ausstellungen tragen unverkennbar die Handschrift eines bestimmten Kurators, dessen spezifischer Zugang zur Kunst in der Ausstellungsgestaltung lesbar wird. Früher nannte man sie Ausstellungsmacher; bekannte Kuratoren sind Harald Szeemann, Kasper König, Jan Hoet und Peter Weibel.
- Das damit verwandte Wort Kuratorium bezeichnet eine Aufsichtsbehörde oder einen Verwaltungsrat
| left|45px|Begriffsklärung | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste. |
