Kursächsische Postmeile

Die Kursächsische Postmeile ist eine Längeneinheit, deren Einführung eng mit der Errichtung der Sächsischen Postmeilensäulen verbunden ist. Sie galt im Kurfürstentum Sachsen von 1722 und im Königreich Sachsen bis 1840.

Mit der Landtagsresolution vom 17. März 1722 (Codex Augusteneus. I. 23.) und dem Beschluß an den Poststraßen Postmeilensäulen zu errichten, war es notwendig geworden ein im gesamten Kurfürstentum einheitliches Längenmaß einzuführen. So wurde in der Landtagsresolution auch die Kursächsische Post-(Grenz- oder Polizei-)meile festgelegt. Davor gab es in Kursachsen die unterschiedlichsten Meilen, z.B. die Wendische, Gebürgische, Oberlausitzer oder Meißnische Meile mit unterschiedlichen Längen.

Die von Adam Friedrich Zürner auf Anweisung August des Starken durchgeführte Vermessung des Kurfürstentums konnte durch die Kursächsische Postmeile mit einem einheitlichen Längenmaß durchgeführt werden. Die Vermessungsergebnisse wurden später als Grundlage für die Inschriften auf den Sächsischen Postmeilensäulen benutzt. Bei den Inschriften fand die Längeneinheit Stunde Verwendung, die einer halben Kursächsischen Postmeile entsprach.

Durch die Postordnung für das Königreich Sachsen vom 7. Dezember 1840 legte das Sächsische Finanzministerium die Länge einer Postmeile auf 7500 Ellen fest.

Kursächsische Längeneinheiten

(nach v. Alberti)

Stunde ks. P.-Meile Kilometer Dresdner Rute
Straßen-Rute
Elle Fuß Zoll Pariser Linie
2,25583cm

2 1 9,062 2000 16000 32000
1 12 144 1728
1 2 24 288

Literatur

See also: Kursächsische Postmeile, 17. März, 1722, 1840, 1989, 7. Dezember, Adam Friedrich Zürner, August der Starke, Berlin, Elle (Einheit)