Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, bei schwieriger Wirtschaftslage Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte sogenannte Kurzarbeitergeld (Kug) in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist die Bundesagentur für Arbeit.

Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage helfen zu überleben, indem die Personalkosten reduziert werden. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Anders als bei Entlassungen muß das Unternehmen keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben.

Bedingungen, unter denen ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden kann:

Je nach Familienstand bekommt ein Arbeitnehmer für Zeiten der Nichtbeschäftigung 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehaltes. Wenn er noch zeitweise arbeitet, wird für diese Zeit das normale (anteilige) Einkommen gezahlt. Kranken-, Pflege, Renten und Unfallversicherung werden weitergezahlt, so daß der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muß er die Sozialversicherungsbeiträge aber wie üblich anteilig tragen.

Kurzarbeit ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann sie jedoch auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Wird sie über sechs Monate hinaus gewährt, stehen die betroffenen Arbeitnehmer jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, können also durch die Bundesagentur für Arbeit (dauerhaft!) an andere Unternehmen vermittelt werden. Kategorie:Arbeit

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