Kurzer Prozess

Kurzer Prozess heißt die Verhängung und Vollstreckung einer Strafe ohne hinreichende Beweismittel-Erhebung. Delinquenten, die entweder auf frischer Tat ertappt wurden, oft auch nur strafwürdiger Taten verdächtig sind, werden ohne rechtsstaatliches Verfahren, das heißt eigentlich ohne Prozess im Schnellverfahren bestraft.

Wenn staatliche Instanzen für die Bestrafung einstehen, die meist kurze Zeit nach der Gefangennahme erfolgt, ist sie überwiegend ein politisch motivierter, gegebenenfalls juristisch kaschierter Willkürakt. Bestrafungen solcher Art sind Mittel gezielten Terrors, wenn sie öffentlichkeitswirksam vollzogen werden. Sie sollen Abschreckung und Angst erzeugen und damit das Verhalten der Menschen in eine Richtung lenken, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen entgegensteht.

Der Begriff "kurzer Prozess" ist in der jüngeren deutschen Geschichte untrennbar mit den Urteilen der Sonder- und Standgerichte in der Endphase des Dritten Reiches verbunden, denen viele namenlose Menschen als Wehrkraftzersetzer, Deserteure oder Volksschädlinge zum Opfer fielen.

Historisch bedeutende Persönlichkeiten, die Opfer "kurzer Prozesse" wurden.

siehe auch

See also: Kurzer Prozess, Albrecht Mertz von Quirnheim, Angst, Bedürfnis, Benito Mussolini, Beweismittel, Claus Graf Schenk von Stauffenberg, Delinquent, Drittes Reich, Elena Ceauşescu