Ladendiebstahl

Der Ladendiebstahl ist ein Phänomen der MassenKriminalität. In der Regel handelt es sich dabei um einen Diebstahl, der insbesondere Güter von geringem Wert, selten mehr als 250 Euro, umfasst. Der Ladendiebstahl wird vor allem durch Kinder und Jugendliche, aber auch von Personen ab 50 Jahren vermehrt begangen.

Inhaltsverzeichnis

Kriminologie

Der Ladendiebstahl nimmt mit annähernd 10% an allen begangenen Straftaten einen der größten Anteile ein. Zugleich ist es eines der meist aufgeklärten Delikte, deren Aufklärungsquote sich etwas unterhalb von 100% bewegt. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf die angezeigten Fälle. Wird der Ladendiebstahl erst spät bemerkt, ist eine Anzeige regelmäßig zum Scheitern verurteilt und wird deshalb meistens gar nicht erst gestellt. Beim Ladendiebstahl ist in den extremen Altersgruppen (unter 14 und ab 60 Jahren) kaum ein Unterschied zwischen der Zahl der männlichen und weiblichen Tatverdächtigen festzustellen.

Konsequenzen nach deutschem Recht

Strafrecht

Der Ladendiebstahl ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern erfüllt in der Regel die Straftat des Diebstahls ohne erschwerende Umstände. Dazu tritt gleichzeitig ein Hausfriedensbruch, sofern der Dieb erkennbar in der Absicht zu stehlen den Laden betritt. Vorstellbar sind auch Tatkonstellationen, in denen nach der Wertung der Laiensphäre ein Ladendiebstahl, juristisch ein Betrug, z.B. Umtauschbetrug oder Umetikettierungsbetrug, angenommen werden kann.

Da der Ladendiebstahl regelmäßig ein Diebstahl von geringwertigen Sachen (Wert unter 25 - 50 Euro) darstellt, ist gemäß §§ 242, 248a StGB ein Strafantrag notwendig.

Diese Konstellation ist aus der früheren Übertretung des Mundraubs entstanden, der anders als der Diebstahl nur eine geringe Strafdrohung enthielt.

Der Strafrahmen des Diebstahls sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Häufig wird aber auch aufgrund des hohen Arbeitsdruckes (Überlastung) der Justiz das Strafverfahren eingestellt. In anderen Rechtssystemen (beispielsweise Schari'a - islamisches Recht) ist Diebstahl mit wesentlich schärferen Strafen belegt (beispielsweise Amputation der Hand).

Ladendiebstahl ist die Straftat mit der weltweit höchsten Dunkelziffer.

Siehe auch:

Ladendetektiv, Warensicherung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Ladendiebstahl, Amputation, Betrug, Diebstahl, Dunkelziffer, Einstellung (Recht), Hand, Hausfriedensbruch, Kriminalität