Laienkelch
Laienkelch ist ein Kampfbegriff aus der Reformationszeit.
Schon seit dem 4. Jahrhundert war die Kommunionhäufigkeit der Gläubigen in der Messe im Osten wie im Westen stark zurückgegangen. Grund dafür war die Angst, durch Verunehrung des eucharistischen Leibes und Blutes Christi schwere Schuld auf sich zu laden. Die Kelchkommunion vermieden die Gläubigen der Lateinischen Kirche bald völlig, da hier die Gefahr des Tropfens und Verschüttens besonders groß war. Theologisch wurde dieses Verhalten durch die Lehre gestützt, dass Christus in jeder der beiden Gestalten ganz gegenwärtig sei und empfangen werde. So wurde das Trinken aus dem Abendmahlskelch im abendländischen Spätmittelalter zu einem Vorrecht der Priester, das sie besonders sichtbar von den Laien unterschied.
Ein offizielles Kelchverbot für die Laien wurde jedoch erst 1415 auf dem Konzil von Konstanz erlassen - als Reaktion auf die Forderung der Hussiten nach dem Laienkelch.
Im 16. Jahrhundert wurde der Laienkelch beim Abendmahl zu einem zentralen Kennzeichen aller reformatorischen Bewegungen. Darin drückte sich sowohl die Auffassung vom Allgemeinen Priestertum wie das Verständnis des Abendmahls als Gedächtnis des Abschiedsmahles Jesu mit seinen Jüngern aus.
In der katholischen Kirche ist der Laienkelch heute erlaubt und erwünscht, vor allem in Werktags- und Gruppenmessen. Für den Gründonnerstag ist er im Messbuch ausdrücklich vorgesehen. Fast überall erhalten in den Eucharistiefeiern, bei denen Kommunionhelfer, Lektoren oder erwachsene Ministranten am Altar mitwirken, auch diese den Kelch.
Die Ostkirchen haben den Laienkelch durchgehend beibehalten, sodass sich dort nie eine Kontroverse um dieses Thema entwickeln konnte. Die ebenfalls bestehende Furcht vor dem Verschütten wurde dadurch gemindert, dass man Brot und Wein vermischt und dann auf Löffeln direkt in den Mund der Gläubigen gibt. Dieses sehr zeitaufwändige Verfahren ist allerdings nur aufgrund der geringen Kommunikantenzahlen durchführbar. Der "Normalfall" war und ist im Osten die Liturgieteilnahme ohne Kommunion.
