Ländersteuern (Deutschland)
Ländersteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 2 den Ländern zusteht. Es sind dies
- die Vermögensteuer,
- die Erbschaftsteuer,
- die Kraftfahrzeugsteuer,
- die Verkehrsteuern, soweit es sich nicht um eine Bundessteuer (Deutschland) oder Gemeinschaftssteuer (Deutschland) handelt,
- die Biersteuer,
- die Spielbankenabgabe.
Siehe auch
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</div> Kategorie: Steuerrecht
