Landespolizei
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Allgemeines
- Die Landespolizei (LaPo) ist die übergeordnete Bezeichnung aller Großverbände innerhalb eines Bundeslandes.
- Die Polizeien der Länder (Länderpolizeien) bestehen wiederum im Gegensatz zu den Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Polizei beim Deutschen Bundestag und Bundeskriminalamt).
- Eine Landespolizei besteht aus der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei, dem Landeskriminalamt und der Wasserschutzpolizei.
- Jeder Verband einer LaPo wird von einem Polizeipräsidenten geführt, wobei sich die Dienstbzeichnungen unterscheiden.
- Oberste Dienstbehörde einer Landespolizei ist das Innenministerium eines Bundeslandes oder die Innenbehörde eines Stadtstaates.
- Näheres findet sich in den Polizeiorganisationsgesetzen der Länder und im Bundesgrenzschutzgesetz.
Baden-Württemberg
Direkt dem Innenministerium unterstellt ist das Landespolizeipräsidium, welches eine Abteilung im Innenministerium darstellt. Das Landespolizeipräsidium wird vom Landespolizeipräsidenten geleitet. Ihm zur Seite stehen der Inspekteur der Polizei als ranghöchster uniformierter und der Landeskriminaldirektor als ranghöchster Kriminalbeamter. Der Inspekteur der Polizei ist der Stellvertreter des Landespolizeipräsidenten. Dem Innenministerium nachgeordnet sind die Regierungspräsidien als Landespolizeidirektionen (Bereich Vollzugspolizei) und Landespolizeibehörden (allgemeine Polizei) (jeweils für einen Regierungsbezirk zuständig, Regierungsbezirke sind: Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg), das Polizeipräsidium Stuttgart (zuständig für den Stadtkreis Stuttgart) und das Bereitschaftspolizeipräsidium. Daneben existiert das Landeskriminalamt mit Sitz in Stuttgart.
Den Regierungspräsidien sind die Polizeidirektionen (Sitz in den Kreisstädten und Dienstbezirk jeweils der Land- oder Stadtkreis), den Polizeidirektionen Polizeireviere, Wasserschutzpolizeistationen und Autobahnpolizeireviere nachgeordnet. Den Polizeirevieren unterstehen die Polizeiposten, den Wasserschutzpolizeistationen die Wasserschutzpolizeiposten. Im Stadtkreis Mannheim, im Stadtkreis Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe sind anstelle der Direktionen Polizeipräsidien eingerichtet. Die Kriminalpolizei hat ihren Sitz bei den Polizeidirektionen, unter bestimmten Voraussetzungen können bei den Polizeirevieren Kriminalaußenstellen eingerichtet werden.
Dem Polizeipräsidium Stuttgart sind die Schutzpolizeiinspektionen mit Revieren und Posten und einer Wasserschutzpolizeistation (Neckarhafen) und die Kriminalpolizeiinspektionen mit Dezernaten nachgeordnet sowie die Hubschrauberstaffel angegliedert.
Dem Bereitschaftspolizeipräsidium (Sitz: Göppingen) sind die Abteilungen in Böblingen, Lahr, Bruchsal und Göppingen sowie das Polizeiorchester Stuttgart nachgeordnet.
Historie
Bis in die 1970er Jahre gab es in Stuttgart eine Stadtpolizei neben der Landespolizei.
Bis zur Verwaltungsreform (Inkrafttreten 1. Januar 2005) gab es die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Landespolizeidirektionen Stuttgart I (heute RP Stuttgart), Stuttgart II (heute PP Stuttgart), Karlsruhe, Tübingen und Freiburg (heute im RP eingegeliedert). Diesen unterstanden wie heute die Polizeidirektionen mit Revieren, Posten und Kriminalaußenstellen. Zusätzlich war bei den Polizeidirektionen der Wirtschaftskontrolldienst eingerichtet, der für Lebensmittelüberwachung und Arbeitsschutz zuständig war. Seine Aufgaben werden jetzt von den Landkreisen übernommen.
Bei der Wasserschutzpolizei war die Wasserschutzpolizeidirektion (Mannheim) direkt dem Landespolizeipräsidium nachgeordnet. Die Wasserschutzpolizei gliederte sich in Abschnitte (mit den Wasserschutzpolizeinspektionen Bodensee, Neckar und Rhein), Reviere (Wasserschutzpolizeistationen) und Posten. Die Stationen und Posten wurden den Polizeidirektionen nachgeordnet, die Direktion in das Regierungspräsidium Karlsruhe eingegliedert.
Daneben gab es noch die den Landespolizeidirektionen unterstehenden Autobahnpolizeidirektionen, welchen Autobahnpolizeireviere nachgeordnet waren. Die Direktionen wurden aufgelöst und die Reviere den Polizeidirektionen unterstellt.
Bayern
Jeder Verband einer LaPo wird von einem Polizeipräsidenten geführt, wobei sich die Dienstbzeichnungen unterscheiden. Jeder Verband führt wiederum Polizeidirektionen, denen Dienstellen wie Polizeiinspektionen, Polizeistationen und Polizeiwachen untergeordnet sind.
Oberste Dienstbehörde einer Landespolizei ist immer das Innenministerium eines Bundeslandes oder die Innenbehörde eines Stadtstaates.
In Bayern findet das Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei Anwendung.
Siehe auch
- Portal Polizei
- Länderpolizei, Polizeiorganisation
