Landesregierung (Österreich)
Die Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des jeweiligen Bundeslandes in Österreich. Sie wird vom Landtag gewählt und setzt sich aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und weiteren Mitgliedern der Landesregierung, den Landesräten, zusammen. Die Zahl der Landesräte ist durch die Landesverfassung festgelegt. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung.
Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs, Präsident, Vizepräsident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs.
Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen nach ihrer Mandatsstärke Landesräte) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung (die Oppositionsparteien stellen keine Landesräte) gebildet werden. Dies wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt.
Das Amt der Landesregierung ist administrativer Hilfsapparat der Landesregierung und als solches an sich keine Behörde. Es wird von einem Landesamtsdirektor geführt, der laut Bundesverfassung ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert haben muss und zumindest mit der Leitung des inneren Dienstes zu betrauen ist.
Die Anzahl der Regierungsmitglieder ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:
- Wien 15 Mitglieder
- Niederösterreich 9 Mitglieder
- Oberösterreich 9 Mitglieder
- Steiermark 9 Mitglieder
- Tirol 8 Mitglieder
- Burgenland 7 Mitglieder
- Kärnten 7 Mitglieder
- Salzburg 7 Mitglieder
- Vorarlberg 7 Mitglieder
Siehe auch
Weblinks
- Burgenländische Landesregierung
- Kärntner Landesregierung
- Niederösterreichische Landesregierung
- Oberösterreichische Landesregierung
- Salzburger Landesregierung
- Steiermärkische Landesregierung
- Tiroler Landesregierung
- Vorarlberger Landesregierung
- Wiener Landesregierung
