Landkreis

thumb|250px|vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands Ein Kreis oder Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Land-/Kreis und die kreisangehörigen Gemeinden stehen zueinander in einem engen partnerschaftlichen Verhältnis. Sie teilen sich die Erledigung derjenigen Aufgaben, die von einer Kreisfreien Stadt allein wahrgenommen werden. Aufgrund der Einwohnerzahl und der damit verbundenen unterschiedlichen Leistungsfähigkeit erledigen größere kreisangehörige Gemeinden zusätzlich Aufgaben, die für kleinere Gemeinden der Kreis wahrnimmt. Der Kreis nimmt sich also dann einer Aufgabe an, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht ausreicht oder ein finanzieller Ausgleich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig, aber auch wenn eine einheitliche Erledigung über Gemeindegrenzen hinweg erforderlich ist. Das sind in erster Linie Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen, das Führerscheinwesen, das Gesundheitswesen, der Katastrophenschutz, die Lebensmittelüberwachung, die Müllbeseitigung, der Öffentliche Personennahverkehr, die Sozialhilfe, das Rettungswesen, der Tierschutz u.a.

Der Landrat nimmt darüber hinaus "als verlängerter Arm des Staates" Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Organleihe) wahr. So führt er die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Er ist Leiter des Schulamts und der Kreispolizeibehörde.

Geschichte

Die Bezeichnung Kreis für eine politische Einrichtung mit Verwaltungsaufgaben geht auf das böhmische Wort kraj (=Land) bis ins Mittelalter zurück. Anfangs des 19. Jahrhunderts versuchte der Preußische Staatsmann Freiherr vom Stein nach dem Modell der Städteordnung von 1808 auch im ländlichen Raum die volle Selbstverwaltung der Bürger einzuführen. Realisiert wurde sein Vorschlag erst in den achtziger Jahren, als die ersten Kreisordnungen erlassen wurden, z.B. für die preußische Provinz Westfalen 1886 und die Rheinprovinz 1887.

Politik

Organe des Kreises sind

Zur Deckung ihres Finanzbedarfs erheben die Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden.

Besonderheiten

Kreisangehörige Städte erhalten in einzelnen Bundesländern auf Grund ihrer Einwohnerstärke einen Sonderstatus. Das geschieht von Land zu Land unterschiedlich auf Antrag oder von Amts wegen, sobald die vorgeschriebene Einwohnerzahl erreicht ist. Die Schwelle ist ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Sie liegt in Baden-Württemberg bei 20.000, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bei 25.000 bzw. 60.000 Einwohnern. Die Sonderstatusstädte bleiben kreisangehörig, tragen aber eine besondere Bezeichnung, z.B. Große Kreisstadt, Große selbständige Stadt oder Große kreisangehörige Stadt.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern auch kleinere Städte) sind in den meisten Bundesländern kreisfrei. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die kreisangehörige Städte sind, z.B. Hildesheim, Moers, Neuss, Recklinghausen, Siegen.

Hinweis: Der Begriff "Große Kreisstadt" hat nicht unbedingt etwas mit dem Sitz des Kreises zu tun. Eine große Kreisstadt muß nicht Sitz des Landkreises sein (Beispiel: Backnang ist "Große Kreisstadt" im Rems-Murr-Kreis, Sitz des Rems-Murr-Kreises ist jedoch Waiblingen). In einigen Fällen ist allerdings auch eine große Kreisstadt Sitz des Kreises (Beispiel: Die große Kreisstadt Neuburg an der Donau ist Kreissitz des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, die große Kreisstadt Freising ist Sitz des Landkreises Freising).

Interessenvertretung

Zur Koordination und zur politischen Interessenvertretung sind die 323 Landkreise in 13 Landesverbänden und auf Bundesebene im Deutschen Landkreistag (DLT) zusammengeschlossen. Der DLT beschreibt ausführlich die Aufgaben der Kreise.

Siehe auch: Liste der Landkreise in Deutschland, Kategorie:Landkreis, Bezirk

Weblinks

See also: Landkreis, 1808, 1880er, 1886, 1887, 19. Jahrhundert, Aufsicht, Backnang, Baden-Württemberg, Bayern