Landkreis Berent (Westpr.)

Der preußisch-deutsche Landkreis Berent (Westpr.) bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Juli 1818 der Kreis Berent im Regierungsbezirk Danzig in der preußischen Provinz Westpreußen. Er grenzte im Westen an den Kreis Bütow, im Norden an den Kreis Karthaus und den Landkreis Danzig, im Osten an den Kreis Preußisch Stargard und im Süden an den Kreis Konitz.

Das Landratsamt war in Berent.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Polen/Freie Stadt Danzig

Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fiel der Großteil des Kreises Berent nunmehr als Kościerzyna an den polnischen Staat.

Ein kleiner Streifen an der Ostgrenze trat an die neugebildete Freie Stadt Danzig und wurde dort mit dem Kreis Danziger Höhe vereint.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Kościerzyna unter seinem deutschen Namen Berent Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Danzig.

Zum 1. Dezember 1939 wurde ein breiter Streifens mit 11 Ortschaften aus dem nördlichen Teil des Landkreises Berent dem neuen Landkreis Danzig angeschlossen.

Durch Verordnung vom 28. September 1940 wurde dieser Gebietstreifen aus dem Kreis Berent rückwirkend zum 1. Dezember 1939 wieder dem Landkreis Berent zugelegt.

Seit dem 21. Mai 1941 trug der Landkreis den Namen Berent (Westpr.).

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Der Kreis Berent gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Berent und Schöneck, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde den Städten Berent (Westpr.) und Schöneck (Westpr.) die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Die Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 legte mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Dieses war entweder der Name von 1918 oder – falls „nicht deutsch“ genug – eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:


Berent

See also: Landkreis Berent (Westpr.), 1. April, 1. Dezember, 1. Januar, 1. Juli, 10. Januar, 1818, 1829, 1867, 1871