Landkreis Gostingen

Der preußisch-deutsche Landkreis Gostingen (früher: Gostyn) und der Vorgängerkreis Kröben bestanden in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Gostingen umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Kröben im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Gostyn, Kröben und Rawicz.

Das Landratsamt war in Rawicz, später: Rawitsch.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 10. Oktober 1887 wurde der Kreis Kröben aufgelöst. Aus ihm entstanden die beiden neuen Kreise Gostyn - mit Teilen des Kreises Schrimm - und Rawitsch.

Zum Kreis Gostyn traten:

- vom Kreis Kröben:

- vom Kreis Schrimm:

Polen

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Gostyn unter dem gleichen Namen dem polnischen Staat an.

Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Gostyn Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Posen.

Seit dem 21. Mai 1941 trug der Landkreis endgültig den Namen Gostingen.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Kröben, später Gostyn, gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.

Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde allein der Stadt Gostingen die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Städte und Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Im laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

Persönlichkeiten

Weblinks

Gostingen

See also: Landkreis Gostingen, 1818, 1935, Amtsbezirk, Deutsche Gemeindeordnung, Deutsches Reich, Gostyn, Großdeutsches Reich, Landkreis Rawitsch, Landkreis Schrimm