Landschaftsarchitekt
Landschaftsarchitekt, eine Berufsbezeichnung für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur. Mittlerweile gibt es aber auch in Deutschland die Möglichkeit einen Abschluss als Master of Landscape Architecture zu machen. Zugangsvoraussetzung ist bisher aber noch ein Diplomabschluss.
Die Bezeichnung Landschaftsarchitekt dürfen in Deutschland nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammer tragen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Landschaftsarchitekturbüro und der Nachweis eigenständig bearbeiteter Planungsleistungen.
Der Landschaftsarchitekt befasst sich mit der Gestaltung von Landschaft bzw. der Freiräume innerhalb und außerhalb der Städte, Dörfer und Gemeinden.
Innerhalb der modernen Bauleitplanung bearbeiten Landschaftsarchitekten u.a. Grünordnungspläne(GOP), welche das grünordnerische Fachgutachten zum Bebauungsplan(B-Plan) darstellt.
Weblinks
- Bund deutscher Landschaftsarchitekten
- Fachforum für Landschaftsarchitektur
- Fachinformationssytem für Landschaftsplanung, Freiraumplanung, Natur- und Umweltschutz
- - International Master of Landscape Architecture
- Berufsbild Landschaftsarchitekt
