Langzeitstudent
Der Begriff Langzeitstudenten ist ein gesetzliches Konstrukt einiger deutscher Bundesländer, mit dem diejenigen Studenten bezeichnet werden, die die Regelstudienzeit um eine bestimmte Anzahl an Semestern überschreiten.
Gängige Definitionen sind ein Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester oder aber die 1,5-fache Regelstudienzeit. Die Definition ist nicht ganz einheitlich.
Da die Regelstudienzeiten meist auf theoretischen Idealannahmen des Studienverlaufs basieren, die keine Entsprechung in den realen Bedingungen haben, liegt der Anteil der als Langzeitstudent klassifizierten Studenten in einigen Studiengängen bei 35 bis 50%.
Gründe für deutlich längere Studienzeiten sind
- sowohl in der soziale Situation
- Teilzeitstudien auf Grund von Erwerbsarbeit,
- Kindererziehung,
- als auch durch die Studienbedingungen
- nicht stattfindende Veranstaltungen,
- Gleichzeitigkeit von Pflichtveranstaltungen,
- mehrjährige Abschlußarbeiten,
- Nichtzulassung zu Veranstaltungen wegen Überfüllung und
- durch tatsächliches "Bummeln" gegeben.
Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks üben 68% der Studierenden in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aus, die das für das Studium notwendige Zeitbudget vermindert. Es gibt einen statistischen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Notwendigkeit studentischer Erwerbstätigkeit (wer "reiche Eltern" hat, braucht meist nicht selbst erwerbstätig sein während des Studiums) und einen statistischen Zusammenhang zwischen studentischer Erwerbstätigkeit und dem Risiko, als "Langzeitstudent" klassifiziert zu werden. Jemand, der als Langzeitstudent diskriminiert wird, ist somit überproportional häufig einer einkommensschwachen sozialen Schicht zuzuordnen. Auf diese Weise wirkt die Klassifizierung als Langzeitstudent dem Prinzip der Chancengleichheit entgegen.
Siehe auch: Studium, Studienberatung
