Lärmschutz
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Definition
Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor
- Fluglärm
- Straßenlärm
- Schienenlärm
- Gewerbelärm
- Sportlärm
- Freizeitlärm.
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.
- Schädigung des Ohrs und Gehörs
- Schädigung des Immunsystems
- Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems
- Stresswirkung
Gesetzliche Regelungen
Bundesrepublik Deutschland
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sind vielfach veraltet und führen nicht zum notwendigen Schutz. Das wichtigste Gesetz ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Grenzwerte werden in der 16. BImSchV und der TA Lärm geregelt.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Lärmschutzrichtlinie verabschiedet, die in Zukunft für einheitliche Mindesstandards sorgen soll. Diese sollten seit 2004 in nationales Recht umgesetzt sein. In der Bundesrepublik Deutgschland befindet sich der entsprechende Gesetzesentwurf jedoch derzeit noch im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Der in er europäischen Richtlinie enthaltene Aktionsplan sieht vor, dass spätestens 2009 konkrete Planungen vorliegen müssen, wie die Standards in den einzelnen Mitgliedsländern eingehalten werden.
Methoden des Lärmschutzes
Technisch unterscheidet man
- aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. leisere Autos, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Lärmschutzwände und -wälle,
- passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. lärmgedämmte Fenster.
Weblinks:
Europäische Lärmschutzrichtlinie: http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l21180.htm
