Lärmschutz

Inhaltsverzeichnis

Definition

Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.

Gesetzliche Regelungen

Bundesrepublik Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz sind vielfach veraltet und führen nicht zum notwendigen Schutz. Das wichtigste Gesetz ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Grenzwerte werden in der 16. BImSchV und der TA Lärm geregelt.

Europäische Union

Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Lärmschutzrichtlinie verabschiedet, die in Zukunft für einheitliche Mindesstandards sorgen soll. Diese sollten seit 2004 in nationales Recht umgesetzt sein. In der Bundesrepublik Deutgschland befindet sich der entsprechende Gesetzesentwurf jedoch derzeit noch im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Der in er europäischen Richtlinie enthaltene Aktionsplan sieht vor, dass spätestens 2009 konkrete Planungen vorliegen müssen, wie die Standards in den einzelnen Mitgliedsländern eingehalten werden.

Methoden des Lärmschutzes

Technisch unterscheidet man

Weblinks:

Europäische Lärmschutzrichtlinie: http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l21180.htm

See also: Lärmschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Fluglärm, Freizeitlärm, Gehör, Immission, Immunsystem, Lärmschutzwall, Lärmschutzwand, Ohr