Leasing

Leasing /ˈliːsɪŋ/ [engl. to lease - mieten, pachten] ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung auf den Leasingnehmer überwälzt wird. Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion (Vollamortisation) beim Leasing.

Beim Leasing unterscheidet man Finance-Leasing und das Operate-Leasing.

Nach Ende des Leasingvertrags geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert.

Das Klientel von Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, eine Ausdehnung auf Privatkunden ist jedoch zu beobachten - besonders im Bereich des Absatzleasings (v.a. KFZ-Leasing).

Für den Leasingnehmer bietet Leasing folgende Vorteile:

Dem gegenüber stehen folgende Nachteile:

Leasingarten

  • Direktes Leasing/Hersteller-Leasing: Der Hersteller des Leasinggutes ist der Leasinggeber
  • Indirektes Leasing/Leasinggesellschaft: Der Leasinggeber ist nicht der Hersteller des Leasinggutes
  • Operate Leasing: Leasing auf Abruf (kurzfristig und kündbar - aber auch teuer). Der Leasingnehmer erwirbt kein wirtschaftliches Eigentum.
  • Finance Leasing: langfristiges Leasing (meist unkündbar), wobei der Leasinggegenstand im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers steht. Aufgrund bilanzieller Richtlinien, insbesondere nach IFRS/IAS, ist der Vermögensgegenstand im Anlagevermögen des Leasingnehmers auszuweisen.

Merksatz: Entscheidend für ein erfolgreiches Unternehmen ist nicht das Eigentum eines Gegenstandes sondern dessen Nutzen.

Siehe auch


See also: Leasing, Anlagevermögen, Cross-Border-Leasing, Dry-Lease, Eigentum, Finance-Leasing, IAS, IFRS