Lebensgefährte
Als Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin werden Personen bezeichnet, die auf längere Zeit an eine Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person eingehen, jedoch ohne diesen Schritt in Form einer Heirat öffentlich kundzutun.
In vielen Ländern wurden Lebensgemeinschaften in letzter Zeit der Ehe weitgehend gleichgestellt, weil der Anteil jener Paare sinkt, welche vor dem Standesamt oder der Kirche die Ehe schließen.
Die wichtigsten Gründe dafür sind eine Scheu vor offizieller Bindung, die Angst vor einer Scheidung und teilweise finanzielle Vorteile in der Besteuerung von (rechtlich) Alleinerziehern. Nachteile sind - von weltanschaulichen Aspekten abgesehen - die im Durchschnitt etwas geringere Bereitschaft zu Konfliktlösungen, sowie teilweise die Situation von Kindern und bei der Altersversorgung. Öfter wird eine Lebensgemeinschaft aber als eine Art Probeehe verstanden.
In letzter Zeit kommt für Partnerschaften "auf Zeit" (die den Wunsch nach Dauer bewusst ausschließen oder offenlassen) der Begriff "Lebensabschnitts-Gefährte (bzw. -Partnerschaft) auf.
