Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln.
| Inhaltsverzeichnis |
Schutzgut
Das Lebensmittelrecht soll nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sondern auch zugleich den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch die Qualitätsanforderungen regeln. Die Verpflichtung der staatlichen Gewalt ergibt sich in Deutschland aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG.
Gesetzgebungskompetenz
Der deutsche Bundesgesetzgeber hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Lebensmittelrecht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 17, 20 GG. Er hat mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Gesundheit und Sozialordnung von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Inzwischen sind auch Regelungen innerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft ergangen (s.u.).
Gesetzliche Regelungen
Das Lebensmittelrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Die Wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind:
- das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)
- das Fleischhygienegesetz (FlHG)
- die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)
- die Lebensmittelkontrolleurverordnung (LKonV)
sowie zahlreiche Verordnungen zu bestimmten Lebensmitteln wie die Hackfleischverordnung, Weinverordnung, Kakaoverordnung u.a.
Europarecht
Im Zuge der Vereinheitlichung des Europäischen Binnenmarktes und des Europäischen Verbraucherschutzes hat die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche hoheitliche Befugnisse auf die Europäische Gemeinschaft abgetreten. Diese hat mit der EG-Verordnung 178/2002 eine bedeutende Regelung auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts mit der Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und mit Erlass allgemeiner Grundsätze auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts reagiert (sog. Lebensmittelrahmenverordnung).
siehe auch Milchgesetz
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
