Lebensmittelzusatzstoff

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden, um ihre Eigenschaften, Haltbarkeit, Geschmack oder Aussehen zu den Vorstellungen der Lebensmittelindustrie anzupassen. Biologischen Lebensmitteln werden nach Möglichkeit keine oder nur sehr wenige dieser Zusatzstoffe hinzugefügt.

Das deutsche Lebensmittelrecht definiert Zusatzstoffe als "Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt zu werden." (LMBG §2). Darunter versteht man im Wesentlichen

Für Lebensmittelzusatzstoffe besteht das Verbotsprinzip – das bedeutet, alle Stoffe, die nicht ausdrücklich erlaubt sind (siehe Positivliste unten), sind automatisch verboten. In Deutschland regelt die "Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV" deren Anwendung. Die meisten Zusatzstoffe sind nur für bestimmte Lebensmittel und nur in limitierter Menge zulässig. Wenn keine Höchstmengen vorgeschrieben sind, gelten die Regeln der Guten Herstellungspraxis (GHP): "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" (=quantum satis, abgekürzt "qs"). Aber auch dann ist der Zusatz dieser Stoffe nur erlaubt, wenn sie

  1. technologisch notwendig sind (z.B. Verhinderung des Verderbs, Verbesserung von Aussehen, Geschmack etc.)
  2. den Verbraucher nicht täuschen
  3. gesundheitlich unbedenklich sind

Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen, wurden die E-Nummern eingeführt, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. (E steht hierbei für "Europäische Union" aber auch für "edible" = engl. für essbar.) Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendeten Zusatzstoffe sprachunabhängig zu identifizieren. Stoffe erhalten eine E-Nummer, sobald die interessierten Firmen bei der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um eine Zulassung anfragen und dabei wissenschaftliche Dokumente vorlegen, die die Unbedenklichkeit bestätigen. Wenn diese Dokumente nachweisen, dass diese Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und als sicher eingestuft werden können, erhalten sie eine Zulassung. Insgesamt gibt es zurzeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe.

Lebensmittelzusatzstoffe müssen für den Verbraucher in der Zutatenliste angegeben werden (Verbraucherschutz) – entweder mit ihrem wissenschaftlichen bzw. Trivial-Namen oder mit der E-Nummer.

Inhaltsverzeichnis

1 Enzyme
2 Gefährlichkeit
3 Parathion oder E 605
4 Weblinks

Gruppierung

Lebensmittelfarben

Konservierungsmittel

Antioxidationsmittel

Säuerungsmittel, Säureregulatoren

Geliermittel, Verdickungsmittel und Feuchthaltemittel

Emulgatoren, Schaummittel

Verschiedene Zusatzstoffe (Backtriebmittel, Verdickungsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker, Schaumverhüter, Überzugsmittel, Treibgase, Mehlbehandlungsmittel)

Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe

Schaummittel

Modifizierte Stärken und Verdickungsmittel

Trägerstoffe

Enzyme

Enzyme sind meist keine Zusatzstoffe, sondern Verarbeitungshilfsstoffe (processing aids) und müssen nicht deklariert werden, sofern sie keine Wirkung mehr im Endprodukt haben oder vorher entfernt werden. Sind Enzyme noch im Endprodukt vorhanden und üben eine technologische Wirkung aus, so sind sie auch Zusatzstoff.

Gefährlichkeit

Zusatzstoffe werden in vielen Lebensmitteln, Fertiggerichten und Fast Food eingesetzt. Diese Lebensmittel haben deshalb teilweise den Ruf, wegen des Einsatzes von Zusatzstoffen gesundheitsschädigend zu sein. Hier gilt anzumerken, dass auch bei solchen Nahrungsmitteln die Grenz- und Toleranzwerte der Behörden eingehalten werden müssen. Siehe dazu auch Acceptable Daily Intake. Die Zusatzstoffe sind zum Teil umstritten.

1. unschädliche Zusätze E 100, 101, 103, 104, 105, 111, 121, 122, 126, 130, 132, 140, 151, 152, 160, 162, 163, 170, 174, 175, 180, 181 E 200, 201, 202, 203, 236, 237, 238, 260, 261, 262, 263, 270, 280, 281, 282, 290, E 300, 301, 303, 305, 306, 307, 308, 309, 322, 325, 326, 327, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 382 E 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 408, 410, 411, 413, 414, 420, 421, 422, 440, 471, 472, 473, 474, 475, 480

2. verdächtige Zusätze E 125, 141, 150, 153, 171, 172, 173, 240, 244, 477

3. gefährliche Zusätze E 102, 110, 124

4. Störungen der Gesundheit
Darmstörungen: E 220, 221, 222, 223, 224
Verdauungsstörungen: E 338, 339, 340, 341, 450, 461, 463, 465, 466, 407 (Eiscreme)
Hauterkrankungen: E 230, 231, 232, 233
Zerstörung von Vitamin B12: E 200
Cholesterin: E 320, 321
Empfindlichkeit der Nerven: E 311, 312
Mundfäule: E 330

5. Krebs erregende Zusätze: E 123 (gilt im Tierversuch als Krebs erregend, in den USA verboten und durch E 129 ersetzt), 131, 142, 210, 211, 213, 214, 215, 216, 217, 239

Parathion oder E 605

Parathion, ein Insektizid und Akarizid, das auch als "E 605" bezeichnet wird, ist ein giftiges Pflanzenschutzmittel und trug seinen Namen schon lange, bevor es die EU-Liste für Lebensmittelzusatzstoffe gab. Es hat mit Lebensmitteln nichts zu tun.

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Lebensmittelzusatzstoff, Acceptable Daily Intake, Acesulfam, Adipinsäure, Agar Agar, Akarizid, Aktivkohle, Alginsäure, Allurarot AC