Legehennenverordnung

Die Legehennenverordnung beschreibt die gesetzliche Regeln für die Hühnerhaltung.

Die neuen Haltungseinrichtungen müssen so ausgestaltet sein, dass alle Hennen "artgemäß" fressen, trinken, ruhen, staubbaden sowie zur Eiablage einen gesonderten Nestbereich aufsuchen können.

Alle neuen Haltungseinrichtungen müssen eine Mindesthöhe von 2 m und eine Fläche von mindestens 2 m mal 1,5 m haben und mit Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.

Anstatt bisher 550 cm² muss die nutzbare Fläche für jede Henne jetzt doppelt so groß sein, mindestens 1100 cm².

Ab sofort gibt es keine neue Inbetriebnahme von Käfigen mehr. Weder herkömmliche Käfige mit 550 cm² Fläche (weniger als ein Din-A4-Blatt) pro Huhn noch – nach EG-Recht – ausgestaltete Käfige mit 750 cm² Fläche mit Nest, Sitzstange und Einstreu werden in Deutschland neu genehmigt.

Bestehende Käfiganlagen mit 550 cm² nutzbarer Fläche je Henne dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2006 genutzt werden.

Für Käfige mit Nest, Sitzstange und Einstreu (750 cm²) dauert die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011.

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Legehennenverordnung, Einstreu, Fläche, Hennen, Höhe, Käfig, Nest, Regeln