Legislaturperiode
Die Legislaturperiode oder Wahlperiode ist die Amtszeit einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Legislaturperiode ist meist gesetzlich festgelegt, häufig in Gesetzen von Verfassungsrang. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit einer Verkürzung der Legislaturperiode. Je nach Gesetz löst sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgelöst und daraufhin Neuwahlen ausgeschrieben.
In vielen demokratischen Staaten ist die Dauer einer Legislaturperiode vier bis fünf Jahre. Eine bedeutende Ausnahme stellen unter anderem die USA dar, deren Repräsentantenhaus alle zwei Jahre gewählt wird; das gleiche gilt für die Landes-Repräsentantenhäuser der meisten amerikanischen Bundesstaaten.
Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Legislaturperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:
- In Ländern mit Listenwahlrecht rückt meist der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor
- In Ländern mit Mehrheitswahlrecht werden meist im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein
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Europäische Union
Das Europaparlament wird auf fünf Jahre gewählt, während die Legislaturperiode des Rates der Europäischen Union nur sechs Monate dauert.
Deutschland
Die Legislaturperiode dauert in Deutschland in der Regel vier oder fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.
Für den Bundestag bestimmt Artikel 39 des Grundgesetzes: "Der Bundestag wird vorbehaltlichder nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen."
In den deutschen Bundesländern beträgt die Dauer der Legislaturperiode überwiegend fünf Jahre. Lediglich in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden die Landtage bzw. Bürgerschaften für vier Jahre gewählt. Die Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt sind allerdings bereits einig, die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern.
Im Rahmen des massiven Problems des Dauerwahlkampfes wird regelmäßig auch die Verlängerung von Legislaturperioden und die Gleichtaktung der Legislaturperioden aller Bundesländer diskutiert, um den Anteil der Zeitfenster für Sachpolitik an den Legislaturperioden zu erhöhen.
Im deutschen Bundesrat gibt es keine Legislaturperioden.
Österreich
In Österreich wird der Nationalrat für vier Jahre gewählt. Die Legislaturperiode für den Bundesrat als Vertretung der Bundesländer beträgt sechs Jahre.
Die einzelnen Landtage haben meist eine fünfjährige Legislaturperiode. Eine Ausnahme ist Oberösterreich, dessen Landtag nur alle sechs Jahre gewählt wird.
Schweiz
Die Legislaturperiode in der Schweiz beträgt für den Nationalrat und den Ständerat jeweils vier Jahre.
Die Legislaturperioden der Kantonsparlamente und Gemeinderäte beträgt in dem meisten Fällen ebenfalls vier Jahre.
Großbritannien
Seit der Verabschiedung des Parliament Act 1911 beträgt die maximale Dauer der Legislaturperiode des britischen Unterhauses fünf Jahre.
Siehe auch
Bundestag, Grundgesetz, Legislative, Wahlen
