Legitimation
Die Legitimation (urspr. aus dem lat. lex, "Gesetz") bezeichnet
- umgangssprachlich eine Erlaubnis eine Handlung durchführen zu können; so gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung;
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis;
- zumal im Familienrecht eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht;
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen - siehe dazu auch Legitimität.
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