Legitimität
Legitimität (lat. lex legitimus Gesetz): Anerkennungswürdigkeit, Rechtmässigkeit einer Staatsgewalt
- Legitimität (politikwiss./staatsrechtl.): Anerkennungswürdigkeit. Die Rechtmässigkeit eines Staates und seines Herrschaftssystems durch Grundsätze und Wertvorstellungen, im Unterschied zur formalen Gesetzmäßigkeit (Legalität). Die Kategorien von Herrschaft bzw. Herrschaftssystemen sind in der Soziologie zumal von Max Weber definiert und untersucht worden.
- Legitimer Regent ist staatsrechtlich, wer verfassungsgemäß, also legal zur Regierung berechtigt ist, im Gegensatz zum Usurpator, der durch Verfassungsumsturz die Macht erlangt hat.
- Das "Legitimitätsprinzip" (in Gestalt des Königtums "von Gottes Gnaden") wurde auf dem Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht (vgl. auch: Legitimisten). Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität, wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen wird.
- Legitimität des Kindes ist familienrechtlich dessen Abstammung aus gesetzmäßiger Ehe.
Siehe auch: Legitimation, Legalität
