Totenstarre
Als die Totenstarre (medizinisch-lateinisch der Rigor mortis, die Leichenstarre) wird die nach dem Tod (post mortem) eintretende Erstarrung der Muskulatur bezeichnet. Sie ist eines der sicheren Todeszeichen.
Ursache ist der durch Stillstand des Stoffwechsels bedingte Mangel an Adenosintriphosphat (ATP), einer energiereichen chemischen Verbindung. ATP liefert die Energie für die Muskelkontraktion. Fehlt ATP, so verharren die Muskelproteine Aktin und Myosin in einer festen Bindung zueinander, der Muskel wird starr.
Die Totenstarre beginnt bei Zimmertemperatur nach etwa 1-2 Stunden an den Augenlidern, Kaumuskeln (2-4 Stunden) und kleinen Gelenken, danach setzt sie ein an Hals, Nacken und weiter körperabwärts und ist nach 14-18 Stunden voll ausgeprägt (bei Hitze schneller, bei Kälte langsamer). Diese Reihenfolge, beschrieben durch die Nysten-Regel, findet sich jedoch nur in etwa 50 % der Fälle.
Entscheidender ist, dass die einzelnen Fasern eines Muskels erst nach und nach erstarren. Wird die Starre eines Muskels gebrochen, bevor diese vollständig ausgebildet ist (also innerhalb der ersten 14-18 Stunden), setzt nach einiger Zeit an diesem Muskel eine neue Starre ein, bedingt durch die Fasern, die zuvor nicht erstarrt waren. Wärme und höhere Belastung der Muskeln kurz vor Eintreten des Todes beschleunigen das Einsetzen der Totenstarre. Durch Zersetzungsvorgänge beginnt sich die Starre 48 Stunden post mortem wieder zu lösen.
Durch diese Möglichkeit der zeitlichen Zuordnung ist die Totenstarre in der Rechtsmedizin für eine erste Eingrenzung des Todeszeitpunkts von Bedeutung. Hierbei macht man sich u. a. den oben beschriebenen Sachverhalt zunutze, dass es nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne post mortem möglich ist, nach gewaltsamem Brechen der Starre deren Wiedereinsetzen festzustellen.
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