Leistung zur Teilhabe

Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung, zu der die Träger der Leistungen zur Teilhabe in Deutschland nach den Vorschriften verschiedener Bücher des Sozialgesetzbuchs verpflichtet sind.

Diese umfassen

Zweck der Leistungen der Rentenversicherung ist es,

Leistungen zu Teilhabe haben grundsätzlich Vorrang vor Rentenleistungen nach dem SGB VI.


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