Leistungsphasen nach HOAI

Die Gesamtleistung eines Architekten wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten erbracht werden können.

Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen:

Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen.


Die Leistungsphasen und ihre Bennenung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft andere Begriffe:

See also: Leistungsphasen nach HOAI, Architekt, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauleitung, Bauüberwachung, Dokumentation, Entwurf, Entwurfsplanung, Flächennutzungsplan