Leugnung

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Wörterbucheintrag, der verarztet werden muss, damit Wikipedia:Verschiebungskandidaten morgen gehen kann! --Flominator 00:01, 19. Jun 2005 (CEST)


Eine Leugnung ist die unwahre Verneinung (Behauptung) einer Tatsache.

Das Verb leugnen bezeichnet das aktive "In-Abrede-Stellen" eines Sachverhaltes wider besseres eigenes Wissen.

Wer etwas behauptet und weiß, dass das nicht die Wahrheit ist, der "lügt".

Wer jedoch etwas behauptet, ohne zu wissen, dass das nicht die Wahrheit ist, der "sagt die Unwahrheit".

Wer die Unwahrheit sagt, kann nicht dafür bestraft werden, außer, wenn er es hätte wissen müssen, also grob fahrlässig seine Pflicht, insbesondere als Amtsträger, außer Acht gelassen hat.

Ein Lügner kann im Rahmen eines Offizialdelikts oder auf Antrag für seine aktive, gezielt falsche Aussage bestraft werden.

Verwandt sind die Bezeichnungen "Leugner" bzw. "Lügner" oder auch "Schwindler" bis hin zum "Betrüger".

Bsp: Wer etwas behauptet und glaubt, dass dies die Wahrheit ist, der ist kein "Leugner" sondern nur "ein die Unwahrheit Sagender".

See also: Leugnung, Amtsträger, Aussage, Behauptung, Betrug, Fahrlässigkeit, Pflicht, Sachverhalt, Tatsache