Lex fori
Lex fori (lat. für Recht bzw. Gesetz des Gerichts) bezeichnet eine der wesentlichen Rechtsanwendungsregeln für das Internationales Privatrecht. Lex fori ist dasjenige Recht, das am Gerichtsstand gilt. Dieses Recht ist insbesondere für Fragen des Prozessrechts maßgebend (vgl. Internationales Zivilverfahrensrecht), daneben aber auch für einige sonstige Fragen des Internationalen Privatrechts.
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